Artemisia Annua Forte - Frischpflanzentinktur
Artemisia Annua Forte - Frischpflanzentinktur
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Produktinformationen:
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Artemisia Annua Forte - Frischpflanzentinktur
SPITZEN-QUALITÄT: Direkt am Feld verarbeitet! Somit stellen wir sicher, dass der flüchtige Aromen-Anteil komplett in der Tinktur enthalten ist. Biologisch angebaut im Markt-Garten Gemüse-Glück in Schmilau (SH) vom Samen bis zur Ernte. Reiner Blatt-Auszug.
SATTER PFLANZENAUSZUG: Benötigt 32% Alk., um alle Bestandteile vollständig in der Tinktur zu lösen. Höchste Wirkstoffgehalte und maximale Aromen-Dichte. Statt mechanischer Ultraschall-Bearbeitung (schnell-schnell) traditionell 9 Wochen im Fass gereift.
LANGE AUSZUGSZEIT: Im Gegensatz zu getrockneten, gemahlenen Kräutern sind bei Frischpflanzen-Auszügen die Zellwände beim Ansatz noch nicht gebrochen. Eine 9-wöchige Reifezeit garantiert den vollständigen Übergang der Wirkstoffe in die Tinktur. Aus Liebe zum Produkt nehmen wir uns die Zeit!
HOHE WIRKSTOFF-GEHALTE: Enthält Artemisinin! Für 100ml Tinktur werden 31g frische Blätter verarbeitet. Ein absoluter Spitzenwert. Gelöst in Reinstwasser und Bio-Alkohol. Ohne Zusatzstoffe. Reines Naturprodukt.
DEUTSCHE SPITZENQUALITÄT: Nach traditionellem Verfahren der Naturheilkunde hergestellt. Lokal und ökologisch angebaut halten wir die Wertschöpfung in Deutschland und fördern einen nachhaltigen Umgang mit unseren Böden und der Natur.
- Artemisia Annua A3 Frischblätterauszug
- Inkl. der flüchtigen Aromabestandteile
- 31g Frischblätter auf 100ml Tinktur
- 32% Bio-Alkohol
- 9 Wochen gereift
- Enthält Artemisinin
Der Verkauf von Artemisia Annua als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist derzeit in Deutschland und der EU nicht erlaubt. Dies liegt an der EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel von 2015 (Novel-Food-Verordnung), die den Import und Verkauf von Produkten regelt, die vor dem 15. Mai 1997 nur in geringen Mengen in Europa verkauft wurden. Artemisia Annua (Einjähriger Beifuß) selbst ist jedoch weder verboten noch gesundheitsschädlich. Der Anbau, Verkauf und die Verarbeitung der Pflanze sind erlaubt. Was jedoch nicht gestattet ist, ist die Bezeichnung und Vermarktung von Artemisia Annua als „Nahrungsergänzungsmittel“ innerhalb der EU. Unser Artemisia Annua Pflanzenauszug ist ein reiner Pflanzenrohstoff ohne Zweckbestimmung.
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