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Artemisia Annua Forte - Frischpflanzentinktur 100ml extra Stark!

Artemisia Annua Forte - Frischpflanzentinktur 100ml extra Stark!

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  • Produktinformationen:

  • Artemisia Annua Forte - Frischpflanzentinktur 100ml extra Stark!

    Artemisia annua – Frischpflanzen-Auszug

    Handwerklich hergestellter Pflanzenauszug aus frischen Artemisia-annua-Blättern

    Dieser Pflanzenauszug wird aus frisch geernteten Blättern von Artemisia annua (Einjähriger Beifuß) hergestellt. Die Pflanzen werden biologisch im Marktgarten Gemüse-Glück in Schmilau (Schleswig-Holstein) kultiviert – vom Samen bis zur Ernte.

    Die Verarbeitung erfolgt unmittelbar nach der Ernte, sodass die natürlichen Pflanzenbestandteile der frischen Blätter möglichst vollständig erhalten bleiben.

    Traditionelles Herstellungsverfahren

    Für die Herstellung wird ein alkoholischer Pflanzenauszug angesetzt, der über mehrere Wochen reift. Dabei werden frische Artemisia-Blätter in einer Mischung aus Bio-Alkohol und Reinstwasser extrahiert.

    Die mehrwöchige Reifezeit ermöglicht einen schonenden Übergang der pflanzlichen Inhaltsstoffe in den Auszug.

    Produktmerkmale

    • Frischpflanzen-Auszug aus Artemisia annua

    • aus biologischem Anbau im Marktgarten Gemüse-Glück (Schleswig-Holstein)

    • Verarbeitung direkt nach der Ernte

    • 31 g frische Blätter pro 100 ml Ansatz

    • Auszug mit 32 % Bio-Alkohol

    • mehrwöchige Reifezeit

    • ohne Zusatzstoffe

    • reines Pflanzenprodukt

    Artemisia annua enthält natürlicherweise eine Vielzahl pflanzlicher Inhaltsstoffe, darunter auch sekundäre Pflanzenstoffe wie Artemisinin, die charakteristisch für diese Pflanzenart sind.

    Herkunft und Herstellung

    Der Anbau erfolgt lokal und ökologisch in Norddeutschland. Durch kurze Wege zwischen Ernte und Verarbeitung kann eine schonende Verarbeitung der frischen Pflanzen gewährleistet werden.


    Rechtlicher Hinweis

    Der Verkauf von Artemisia annua als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel ist derzeit in der Europäischen Union nicht zugelassen. Grundlage hierfür ist die EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel-Food-Verordnung).

    Die Pflanze selbst ist weder verboten noch gesundheitsschädlich. Anbau, Verarbeitung und Handel mit pflanzlichen Rohstoffen sind grundsätzlich erlaubt. Nicht zulässig ist jedoch die Vermarktung von Artemisia annua als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel innerhalb der EU.

    Dieser Artemisia-annua-Auszug wird daher als pflanzlicher Rohstoff ohne Zweckbestimmung bereitgestellt.